sFlows GmbH
06.03.2026
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Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1 Geltungsbereich. Diese Nutzungsbedingungen ("Bedingungen") regeln die Bereitstellung und Nutzung der CRM-Plattform und der damit verbundenen Dienste ("Service") der sFlows GmbH ("sFlows") gegenüber dem vertragsschliessenden Unternehmen ("Kunde"). 1.2 Nur B2B. Der Service richtet sich ausschliesslich an gewerbliche und berufliche Nutzer (B2B). Es werden keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen. Zwingende Verbraucherschutzgesetze finden keine Anwendung. 1.3 Annahme. Mit der Registrierung für, dem Zugriff auf oder der Nutzung des Services bestätigt der Kunde, diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die Annahme kann elektronisch (einschliesslich Click-Acceptance) erfolgen und ist rechtlich verbindlich. 1.4 Vorrang; keine Kundenbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen des Kunden gehen diese Bedingungen vor, sofern sFlows nichts anderes schriftlich vereinbart hat. Kundenbedingungen sind ausgeschlossen. Die Rangfolge der Dokumente ist in Ziffer 29.2 geregelt. 1.5 Keine mündlichen Vereinbarungen. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen oder Aussagen sind nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich von sFlows bestätigt wurden. 1.6 Art des Services; Risikoverteilung. Der Service ist ein standardisiertes technisches Werkzeug für Workflow, Dokumentation und Kommunikation. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass:
- sFlows keine rechtlichen, steuerlichen, versicherungs-, finanz-, investitions-, compliance- oder sonstigen regulierten Beratungsdienstleistungen erbringt;
- sFlows nicht als Vertreter, Treuhänder, Bevollmächtigter, Compliance-Funktion oder Aufsichtsorgan des Kunden tätig ist;
- der Kunde allein verantwortlich bleibt für die Richtigkeit, Rechtmässigkeit, Angemessenheit und regulatorische Konformität aller Ergebnisse, Vorlagen, Kommunikationen, Dokumente oder Prozesse, die über den Service generiert, gespeichert oder versendet werden; und
- der Kunde alle Risiken aus seinen beruflichen oder regulierten Tätigkeiten und seiner Beziehung zu Endnutzern trägt.
1.7 Regulierte Sektoren. Kunden, die der FINMA-Aufsicht unterliegen (einschliesslich FinSA, FINIG, VAG oder GwG-Pflichten), Treuhänder mit kantonalen Bewilligungsvoraussetzungen oder Steuerberater mit Berufsgeheimnispflichten nach Art. 321 StGB bleiben allein verantwortlich für die Beurteilung der Eignung des Services für ihre regulierten Tätigkeiten. sFlows übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Service spezifische regulatorische Anforderungen der lizenzierten Tätigkeiten des Kunden erfüllt. 1.8 Keine Überwachungspflicht. sFlows ist nicht verpflichtet, Kundendaten, die Aktivitäten des Kunden, Interaktionen von Endnutzern oder über den Service versandte Kommunikationen zu überwachen, und übernimmt keine Pflicht, rechtswidrige oder nicht konforme Nutzung des Services durch den Kunden zu verhindern, es sei denn, zwingendes Schweizer Recht schreibt dies vor.
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Definitionen
2.1 "Kunde" bezeichnet das sich registrierende und den Service nutzende Rechtssubjekt. 2.2 "Kundendaten" bezeichnet alle Daten, Inhalte, Dokumente oder Informationen, die durch oder im Namen des Kunden über den Service hochgeladen, übermittelt, gespeichert, generiert, übertragen oder anderweitig verarbeitet werden (einschliesslich Daten zu Endnutzern). 2.3 "Endnutzer" bezeichnet Kunden oder Dritte des Kunden, die über den Service mit dem Kunden interagieren (einschliesslich über das Kundenportal, E-Mail, Formulare oder andere Schnittstellen). 2.4 "Geschäftstage" bezeichnet Werktage mit Ausnahme der offiziellen Feiertage in der Schweiz. 2.5 "Abonnementlaufzeit" bezeichnet den vereinbarten vertraglichen Abonnementzeitraum (einschliesslich etwaiger Verlängerungszeiträume). 2.6 "Service" bezeichnet die CRM-Plattform und zugehörige Funktionalitäten, die sFlows gemäss diesen Bedingungen bereitstellt. 2.7 "Bestellformular" / "Abonnementangebot" bezeichnet jedes schriftliche Handelsangebot, Bestellformular oder ähnliches Dokument, das von den Parteien unterzeichnet wird und Abonnementplan, Gebühren, Abrechnungszyklus und Abonnementlaufzeit festlegt. 2.8 "SLA" bezeichnet jede separate Vereinbarung über Servicelevel oder ein Nachtrag dazu. 2.9 "AVV" bezeichnet den von den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (sofern anwendbar). 2.10 "Vertrauliche Informationen" bezeichnet die in Ziffer 13.1 beschriebenen Informationen. 2.11 "Kundenportal" bezeichnet jedes kundenseitige Portal, jede Schnittstelle, Domain/Subdomain oder jede Frontend-Komponente, die unter dem Branding des Kunden gemäss Ziffer 4.1 bereitgestellt wird. 2.12 "Vereinbarung" bezeichnet diese Bedingungen zusammen mit etwaigen Bestellformularen und anwendbaren Nachträgen.
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Vertragsschluss
3.1 Vertragsschluss. Ein Vertrag zwischen sFlows und dem Kunden kommt zustande, wenn:
- der Kunde sich für den Service registriert (einschliesslich durch elektronische Annahme) und
- sFlows die Aktivierung des Kundenkontos bestätigt.
3.2 Vertretungsbefugnis. Der Kunde sichert zu, dass die Person, die sich für den Service registriert, diese Bedingungen akzeptiert oder ein Bestellformular unterzeichnet, über die volle Befugnis verfügt, den Kunden zu binden. 3.3 Ablehnungsrecht. sFlows behält sich das Recht vor, Registrierungen, Onboarding-Anfragen oder Zugriffsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3.4 Tests; Pilotphasen. Kostenlose Tests, Pilotphasen, Beta-Zugang oder Testkonten begründen keine Verpflichtung zur Bereitstellung des Services über den vereinbarten Testzeitraum hinaus. 3.5 Kein Vertrauen auf Zusicherungen. Der Kunde bestätigt, dass er sich nicht auf Aussagen oder Darstellungen verlassen hat, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder einem unterzeichneten Bestellformular enthalten sind.
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Leistungsbeschreibung
4.1 Allgemeine Beschreibung. sFlows stellt Zugang zu einer webbasierten CRM-Softwarelösung bereit. Der Service kann je nach Abonnementplan Folgendes umfassen:
- kontenbasierter Zugang;
- Datenspeicherung auf der Plattform;
- Dashboards, Reporting- und Analysefunktionen;
- System-Logging und Sicherheitsüberwachung (für Plattformsicherheit);
- operative Backup-Verfahren.
4.2 Umfang nach Plan. Der genaue Umfang der Funktionen, Limits und des enthaltenen Supports wird durch den gewählten Abonnementplan und/oder das anwendbare Bestellformular bestimmt. 4.3 Standardisiertes SaaS; keine individuelle Entwicklung. Der Service wird als standardisierte SaaS-Lösung bereitgestellt. sFlows ist nicht verpflichtet, individuelle Entwicklungen, massgeschneiderte Integrationen, Anpassungen, Migrationen, Datenpflege, regulatorische Anpassungen oder Beratung zu erbringen, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde. 4.4 Änderungen am Service. sFlows kann Funktionen nach eigenem Ermessen weiterentwickeln, ändern, einschränken oder einstellen, sofern die wesentliche Kernfunktionalität des Services nicht erheblich beeinträchtigt wird. 4.5 Keine Garantie für Geschäftsergebnisse. sFlows garantiert nicht, dass der Service bestimmte Geschäftsergebnisse erzielt, interne Richtlinien des Kunden erfüllt oder individuelle regulatorische Anforderungen oder Berufsgeheimnisverpflichtungen des Kunden erfüllt. 4.6 Vorübergehende Nichtverfügbarkeit. Der Service kann aufgrund von Wartung, Updates, technischen Problemen, Sicherheitsmassnahmen, Ausfällen von Drittanbieter-Infrastruktur oder Umständen ausserhalb der Kontrolle von sFlows vorübergehend nicht verfügbar sein. Sofern nicht ausdrücklich in einem SLA vereinbart, stellt eine solche Nichtverfügbarkeit keine Vertragsverletzung dar. 4.7 Keine Datenintegritäts-/Genauigkeitsgarantie. Der Kunde bestätigt, dass sFlows Kundendaten nicht verifiziert oder validiert. sFlows übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmässigkeit, Integrität oder regulatorische Konformität von Kundendaten oder durch den Service generierten Ausgaben. 4.8 Der Kunde bestätigt, dass der Service kein qualifiziertes Archivsystem im Sinne des Schweizer Rechnungslegungsrechts (Art. 957 ff. OR) oder anderer spezifischer regulatorischer Aufbewahrungsanforderungen darstellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. 4.9 White-Label-Kundenportal 4.9.1 White-Label-Option. Der Service kann ein kundenseitiges Portal unter dem Branding und der Domain/Subdomain des Kunden umfassen ("Kundenportal"). 4.9.2 Branding-Elemente. Das Kundenportal kann das Logo, die Markenelemente und die visuelle Identität des Kunden anzeigen. 4.9.3 Keine Eigentumsübertragung. Die White-Label-Konfiguration berührt nicht die Eigentümerschaft, Kontrolle oder den technischen Betrieb des Services, der ausschliesslich von sFlows betrieben wird. 4.9.4 Verantwortung des Kunden für kundenseitige Inhalte. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, Bedingungen, Datenschutzhinweise, Einwilligungsabläufe und kundenseitigen Darstellungen im Kundenportal. 4.9.5 Markenlizenz. Der Kunde gewährt sFlows ein eingeschränktes, nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Namens, der Marken, Logos und Markenelemente des Kunden ausschliesslich zur Bereitstellung und Anzeige des Kundenportals während der Abonnementlaufzeit. 4.9.6 Gewährleistung bezüglich Markenelemente. Der Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an den Markenelementen besitzt und ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. 4.9.7 Kein direktes Verhältnis mit Endnutzern via White-Label. Der Kunde darf gegenüber Endnutzern nicht den Eindruck erwecken, dass sFlows einen direkten Service, Garantien, Support oder Rechtsbehelfe anbietet. sFlows hat kein vertragliches Verhältnis zu Endnutzern und übernimmt ihnen gegenüber unter keinen Umständen Haftung. Ansprüche von Endnutzern sind ausschliesslich an den Kunden zu richten. 4.10 Verhältnis zu Endnutzern 4.10.1 Kunde als einzige Vertragspartei. Der Kunde ist die einzige Vertragspartei gegenüber Endnutzern und bleibt allein verantwortlich für das Verhältnis zu Endnutzern. 4.10.2 Verantwortlichkeiten des Kunden gegenüber Endnutzern. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für:
- alle gegenüber Endnutzern präsentierten Vertragsbedingungen;
- Datenschutzhinweise, Einwilligungsmechanismen und Datenschutzoffenlegungen;
- regulatorische Offenlegungen und Berufsgeheimnisverpflichtungen;
- Beratungsinhalte, Angebote, Preise und Leistungsbeschreibungen;
- Eignungsbeurteilungen und regulatorische oder berufliche Pflichten gegenüber Endnutzern.
4.10.3 Kein Verhältnis zu Endnutzern. sFlows hat kein vertragliches Verhältnis zu Endnutzern und übernimmt keine Verantwortung für beratende, vertragliche oder regulierte Tätigkeiten des Kunden. 4.11 Drittanbieter-Dienste 4.11.1 Abhängigkeit von Drittanbietern. Der Service kann auf Dienste und Infrastruktur von Drittanbietern angewiesen sein (einschliesslich Hosting, E-Mail-Zustellung, Monitoring, DNS oder Sicherheitsanbieter). 4.11.2 Einschränkung. sFlows haftet nicht für Unterbrechungen, Zustellungsausfälle, eingeschränkte Leistung oder Ausfälle, die solchen Drittanbietern zuzurechnen sind, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von sFlows. 4.11.3 Keine Zustellgarantie. Soweit der Service Kommunikation ermöglicht (z. B. E-Mail), garantiert sFlows keine Zustellung, keinen Empfang und keine Zeitplanung, da die Zustellbarkeit von Drittanbietern, Empfängersystemen und der Konfiguration des Kunden abhängt.
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Pflichten des Kunden
5.1 Allgemeine Pflichten 5.1.1 Der Kunde verpflichtet sich:
- den Service nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht und diesen Bedingungen zu nutzen;
- sicherzustellen, dass Kundendaten keine Rechte Dritter verletzen;
- sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für das Hochladen und Verarbeiten von Kundendaten vorliegen;
- die Vertraulichkeit von Zugangsdaten zu wahren und sichere Passwortpraktiken durchzusetzen;
- angemessene interne Sicherheits- und Datenschutzmassnahmen umzusetzen;
- eine ordnungsgemässe interne Benutzerzugriffskontrolle und rollenbasierte Berechtigungen sicherzustellen;
- sicherzustellen, dass die sich registrierende Person die Befugnis hat, den Kunden zu binden; und
- sicherzustellen, dass alle autorisierten Nutzer diese Bedingungen einhalten.
5.1.2 Der Kunde ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die über seine Konten durchgeführt werden, einschliesslich Handlungen seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer und autorisierten Nutzer. 5.2 Kommunikation über den Service 5.2.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle über den Service versandten Kommunikationen:
- dem geltenden Recht, Anti-Spam-Regeln und bewährten Branchenpraktiken entsprechen; und
- keine Rechte Dritter verletzen.
5.2.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für Inhalte, Zeitpunkt, Häufigkeit, Empfängerlisten, Einwilligungsmanagement und Rechtsgrundlage solcher Kommunikationen. 5.2.3 sFlows kann nach eigenem Ermessen den Nachrichtenversand oder bestimmte Konten einschränken, drosseln, sperren oder blockieren, wo dies zur Missbrauchsverhinderung, zum Schutz der Zustellbarkeit, zur Systemstabilität, zur Sicherheit oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist. 5.2.4 sFlows garantiert keine Zustellung, keinen Empfang und keine zeitgerechte Übermittlung von Kommunikationen. 5.3 Verantwortlichkeiten des Kunden 5.3.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- die Rechtmässigkeit, Integrität und Richtigkeit von Kundendaten;
- die Einhaltung der auf seine Tätigkeiten und beruflichen Pflichten anwendbaren Datenschutzgesetze;
- die Festlegung und Verwaltung von Aufbewahrungsfristen für Kundendaten;
- die Bearbeitung von Betroffenenanfragen im Zusammenhang mit Kundendaten;
- die Beurteilung, ob der Service für seine beabsichtigten Geschäftszwecke und sein regulatorisches Umfeld geeignet ist (einschliesslich FINMA-Anforderungen, soweit anwendbar);
- die Einhaltung von Berufsgeheimnispflichten, Vertraulichkeitsregeln und branchenspezifischen Pflichten;
- die Beurteilung, ob die Nutzung einer cloudbasierten SaaS-Plattform mit etwaigen Berufsgeheimnispflichten nach Art. 321 StGB oder kantonalem Recht vereinbar ist; und
- die Einhaltung sektorspezifischer Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- oder Prüfpfadanforderungen (einschliesslich FINMA-Vorschriften, VAG, FinSA oder kantonaler Treuhandregeln).
5.3.2 Der Kunde bestätigt, dass der Service das eigene professionelle Urteil, interne Kontrollen, Compliance-Prozesse oder gesetzliche/regulatorische Verpflichtungen des Kunden nicht ersetzt. 5.4 Verbotene Nutzungen 5.4.1 Der Kunde darf nicht:
- den Quellcode durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder andere Mittel extrahieren oder kopieren;
- den Service ohne schriftliche Genehmigung an Dritte weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten oder zugänglich machen;
- den Service für rechtswidrige, schädliche oder missbräuchliche Zwecke nutzen;
- die Integrität oder Leistung des Services stören;
- auf den Service zugreifen, um ein konkurrierendes Produkt aufzubauen oder zu unterstützen;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung von sFlows Sicherheitstests, Penetrationstests, Schwachstellenscans, Lasttests, Verkehrsanalysen oder Benchmarking durchführen;
- automatisierte Mittel (einschliesslich Bots oder Scraper) verwenden, um Daten aus dem Service abzurufen.
5.4.2 Der Kunde darf über den Service keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (einschliesslich Gesundheits-, biometrischer oder genetischer Daten) verarbeiten, sofern dies nicht schriftlich vereinbart und durch einen geeigneten AVV und geeignete technisch-organisatorische Massnahmen abgedeckt ist. 5.4.3 Kommunikationsmissbrauch und schädliche Inhalte. Der Kunde darf den Service nicht nutzen, um (i) unerwünschte Kommunikationen unter Verstoss gegen Anti-Spam-Gesetze zu versenden, (ii) Phishing, Spoofing, Identitätsmissbrauch oder irreführende Praktiken zu betreiben, (iii) Malware oder schädlichen Code zu verbreiten oder (iv) rechtswidrige, verletzende, verleumderische oder belästigende Inhalte zu übermitteln. 5.4.4 Sofortmassnahmen. Jede Verletzung von Ziffer 5.4.3 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt sFlows, die betreffenden Konten oder Funktionen sofort zu sperren. 5.5 Freistellung 5.5.1 Die Freistellungspflichten des Kunden sind in Ziffer 17 geregelt und gelten zusätzlich zu allen anderen sFlows zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen.
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Gebühren und Zahlung
6.1 Abonnementmodell 6.1.1 Der Service wird auf Abonnementbasis gemäss dem anwendbaren Bestellformular oder Abonnementangebot bereitgestellt. 6.1.2 Gebühren sind im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich, vierteljährlich, jährlich oder wie anderweitig festgelegt) zu zahlen. 6.1.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig. 6.2 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 6.2.1 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist. 6.2.2 Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, Abgaben oder Gebühren, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 6.2.3 Der Kunde trägt alle Bankgebühren, Transaktionskosten und Währungsumrechnungskosten. 6.2.4 Der Kunde darf keine Beträge von Rechnungen einbehalten, aufrechnen oder abziehen, sofern nicht durch zwingendes Schweizer Recht oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorgeschrieben. 6.2.5 Einwände gegen eine Rechnung müssen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt schriftlich erhoben werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. 6.3 Zahlungsverzug 6.3.1 Bei Zahlungsverzug:
- können gesetzliche Verzugszinsen nach Schweizer Recht erhoben werden;
- kann sFlows den Zugang zum Service ohne vorherige Ankündigung sperren, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist;
- kann sFlows angemessene Inkasso- und Durchsetzungskosten geltend machen.
6.3.2 Eine Sperrung wegen Nichtzahlung entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten während der Sperrzeit. 6.4 Sperrung und Exportbeschränkung bei Nichtzahlung 6.4.1 Bei überfälligen Zahlungen kann sFlows (i) den Zugang zum Service sperren und/oder Funktionen einschränken und (ii) soweit nach zwingendem Schweizer Recht zulässig, die Datenexportunterstützung zurückhalten, bis alle ausstehenden Beträge vollständig bezahlt sind. 6.5 Preisanpassungen und Verlängerung 6.5.1 Abonnements verlängern sich automatisch für aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume, sofern sie nicht gemäss Ziffer 18 gekündigt werden. 6.5.2 sFlows behält sich das Recht vor, Preise bei Verlängerung mit mindestens dreissig (30) Tagen Vorankündigung vor Ende der laufenden Abonnementlaufzeit anzupassen. 6.5.3 Die weitere Nutzung des Services nach Inkrafttreten der angepassten Preise gilt als Annahme der geänderten Gebühren. 6.6 Quellensteuer 6.6.1 Soweit der Kunde gesetzlich zur Einbehaltung von Steuern verpflichtet ist, hat der Kunde die Zahlungen so aufzustocken, dass sFlows den vollständig in Rechnung gestellten Betrag erhält.
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Geistiges Eigentum und Lizenz
7.1 Eigentümerschaft 7.1.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum am Service — einschliesslich Software, Quellcode, Objektcode, Architektur, Datenbankstruktur, Algorithmen, Workflows, UI/UX-Design, Dokumentation, Marken und Verbesserungen — verbleiben ausschliessliches Eigentum von sFlows. 7.1.2 Keine Bestimmung dieser Bedingungen überträgt Eigentum am Service oder Rechte an geistigem Eigentum auf den Kunden. 7.2 Lizenzvergabe 7.2.1 Vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Gebühren und der Einhaltung dieser Bedingungen gewährt sFlows dem Kunden ein eingeschränktes, nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, auf den Service zuzugreifen und ihn ausschliesslich für die internen Geschäftszwecke des Kunden während der Abonnementlaufzeit zu nutzen. 7.2.2 Die Lizenz ist auf den im Abonnementplan und/oder Bestellformular definierten Umfang beschränkt. 7.3 Keine impliziten Rechte 7.3.1 Es werden keine Rechte oder Lizenzen gewährt, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten. 7.3.2 Der Kunde darf den Service nicht über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen. 7.4 Feedback 7.4.1 Vorschläge, Verbesserungsanfragen, Empfehlungen oder Feedback des Kunden können von sFlows ohne Einschränkung und ohne Vergütung genutzt werden. 7.5 Eigentümerschaft an Kundendaten 7.5.1 Im Verhältnis der Parteien zueinander behält der Kunde alle Rechte an den Kundendaten. 7.5.2 Der Kunde gewährt sFlows ein eingeschränktes Recht, Kundendaten zu hosten, zu verarbeiten, zu übertragen und anzuzeigen, soweit dies für die Erbringung, Sicherung, Wartung und Unterstützung des Services erforderlich ist. 7.5.3 sFlows kann aggregierte und de-identifizierte Daten zur Verbesserung des Services verwenden, sofern diese Daten den Kunden oder Endnutzer nicht identifizieren. 7.6 Produktqualifikation 7.6.1 Der Service ist eine digitale Dienstleistung und kein Produkt im Sinne des Schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG).
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Sicherheitsmassnahmen und Sicherheitsvorfälle
8.1 Sicherheitsmassnahmen 8.1.1 sFlows implementiert technische und organisatorische Massnahmen, die der Art des Services und dem Risikoprofil der verarbeiteten Daten angemessen sind. 8.1.2 Solche Massnahmen können Zugangskontrollen, Verschlüsselung bei der Übertragung, Logging, Monitoring, Schwachstellenmanagement und operative Sicherheitsverfahren umfassen. 8.2 Keine absolute Sicherheitsgarantie 8.2.1 Der Kunde bestätigt, dass kein technisches System als vollständig sicher garantiert werden kann. 8.2.2 sFlows gewährleistet nicht, dass der Service frei von Schwachstellen, Cyberangriffen, unbefugtem Zugriff oder anderen Sicherheitsvorfällen ist, soweit nicht zwingendes Schweizer Recht anderes vorschreibt. 8.3 Sicherheitsverantwortlichkeiten des Kunden 8.3.1 Der Kunde ist verantwortlich für:
- sichere Verwaltung von Zugangsdaten;
- Governance der Benutzerzugriffe;
- sichere Konfiguration von Domains, E-Mail-Systemen und Integrationen;
- Durchsetzung interner Sicherheitsrichtlinien;
- Schutz der eigenen IT-Infrastruktur.
8.3.2 Kompromittierungen, die auf schwache Passwörter, die Weitergabe von Zugangsdaten oder kundenseitige Fehlkonfigurationen zurückzuführen sind, liegen in der Verantwortung des Kunden. 8.3.3 Der Kunde hat sFlows unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer mutmasslichen Kompromittierung von Zugangsdaten oder unbefugtem Zugriff Kenntnis erlangt. 8.4 Meldung von Sicherheitsvorfällen 8.4.1 Erlangt sFlows Kenntnis von einem bestätigten Sicherheitsvorfall, der Kundendaten wesentlich beeinträchtigt, hat sFlows den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. 8.4.2 Die Benachrichtigung stellt kein Schuldanerkenntnis und keine Haftungsanerkennung dar. 8.4.3 Zeitpunkt und Inhalt der Benachrichtigung können rechtlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen. 8.5 Sperrung aus Sicherheitsgründen 8.5.1 sFlows kann den Zugang zum Service sperren, wenn die weitere Nutzung ein wesentliches Sicherheits-, Rechts- oder Reputationsrisiko darstellt. 8.5.2 Eine solche Sperrung stellt keine Kündigung dar und bleibt in Kraft, bis das zugrundeliegende Risiko behoben ist.
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Support und Wartung
9.1 Standard-Support 9.1.1 sFlows bietet technischen Standard-Support für den Betrieb des Services. 9.1.2 Der Support umfasst nicht:
- regulatorische Beratung;
- Rechtsberatung;
- Unternehmensberatung;
- Datenvalidierung oder -verifizierung;
- Überprüfung von Kundenkommunikationen oder Endnutzer-Dokumentation.
9.2 Wartung und Updates 9.2.1 sFlows kann Wartungsarbeiten, Patches, Updates und Sicherheitsmodifikationen durchführen. 9.2.2 Wartungsarbeiten können vorübergehende Nichtverfügbarkeit verursachen. 9.2.3 Soweit praktisch möglich, wird sFlows über geplante Wartungsarbeiten im Voraus informieren. 9.3 Keine garantierten Reaktionszeiten 9.3.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart (z. B. in einem SLA), garantiert sFlows keine bestimmten Reaktionszeiten, Lösungszeiten oder Verfügbarkeitskennzahlen.
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Verfügbarkeit; kein Service Level (SLA)
10.1 "Nach Verfügbarkeit"-Basis 10.1.1 Der Service wird "wie besehen" und "nach Verfügbarkeit" bereitgestellt. 10.1.2 Vorübergehende Unterbrechungen können aufgrund von Wartung, technischen Problemen, Ausfällen von Drittanbieter-Infrastruktur, höherer Gewalt oder Sicherheitsmassnahmen auftreten. 10.2 Kein SLA ohne gesonderte Vereinbarung 10.2.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird kein bestimmter Verfügbarkeitsprozentsatz, keine Uptime-Verpflichtung, kein RTO, kein RPO oder anderes Service Level garantiert. 10.2.2 Das Fehlen spezifischer Service Levels stellt keine Vertragsverletzung dar. 10.3 Beta- oder experimentelle Funktionen 10.3.1 sFlows kann Beta-, Vorschau-, Test- oder experimentelle Funktionen anbieten. 10.3.2 Solche Funktionen werden ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt und können jederzeit ohne Haftung geändert oder eingestellt werden.
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Backup und Datenkontinuität
11.1 Operative Backups 11.1.1 sFlows führt operative Backups des Services in Intervallen von ca. vierundzwanzig (24) Stunden durch. 11.1.2 Backups werden auf Systemebene durchgeführt und sind keine kundenspezifischen Snapshots, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. 11.1.3 Backups dienen ausschliesslich der Notfallwiederherstellung und operativen Kontinuität und stellen keine Hochverfügbarkeits-, Failover-, kontinuierliche Replikations- oder gesetzlich konforme Archivierungsdienste dar. 11.2 Aufbewahrung und Überschreiben 11.2.1 Backups werden fünf (5) Geschäftstage lang auf separater Infrastruktur aufbewahrt. 11.2.2 Diese Aufbewahrungsfrist betrifft ausschliesslich operative Backup-Snapshots. Die Datenhaltungspflichten nach Vertragsende sind gesondert in Ziffer 19 und im AVV geregelt. 11.2.3 Backups werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist rollierend überschrieben. 11.2.4 sFlows garantiert keine Verfügbarkeit von Backups über das definierte Aufbewahrungsfenster hinaus. 11.3 Keine Archivierung oder regulatorische Aufbewahrung 11.3.1 Der Service und seine Backup-Mechanismen sind nicht darauf ausgelegt, spezifische gesetzliche Archivierungs-, regulatorische Aufbewahrungs- oder Beweisanforderungen zu erfüllen. 11.3.2 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung anwendbarer Aufbewahrungspflichten. 11.4 Wiederherstellung 11.4.1 Die Wiederherstellung aus Backups unterliegt der technischen Machbarkeit und den operativen Bedingungen zum Zeitpunkt der Anfrage. 11.4.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird kein spezifisches Recovery Time Objective (RTO) oder Recovery Point Objective (RPO) garantiert. 11.4.3 Wiederherstellungsbemühungen werden nach bestem Bemühen erbracht. sFlows garantiert nicht die Wiederherstellung bestimmter Kundendatensätze oder Transaktionen. 11.4.4 sFlows haftet nicht für Datenverluste zwischen Backup-Intervallen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 11.5 Backup-Verantwortung des Kunden 11.5.1 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Aufrechterhaltung unabhängiger Backups und angemessener Business-Continuity-Massnahmen für alle Daten, die er als geschäftskritisch erachtet. 11.5.2 Der Kunde bestätigt, dass die ausschliessliche Nutzung der Service-Backups seine internen Risikomanagement- oder regulatorischen Verpflichtungen möglicherweise nicht erfüllt.
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Subunternehmer und Infrastrukturanbieter
12.1 Einsatz von Subunternehmern 12.1.1 sFlows kann Subunternehmer, Hosting-Anbieter und Infrastrukturpartner für die Bereitstellung, Wartung und Sicherheit des Services einsetzen. 12.1.2 Solche Subunternehmer können Hosting-Anbieter, Cloud-Infrastrukturanbieter, E-Mail-Zustellungsanbieter, Monitoring-Dienste und andere technische Dienstleister umfassen. 12.2 Verantwortung 12.2.1 sFlows bleibt verantwortlich für die ordnungsgemässe Auswahl und Beauftragung von Subunternehmern im nach anwendbarem Schweizer Recht erforderlichen Umfang. 12.2.2 Der Kunde bestätigt, dass Ausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Leistungseinschränkungen von Drittanbieter-Infrastruktur auftreten können und nicht vollständig von sFlows kontrollierbar sind. 12.2.3 sFlows haftet nicht für Ausfälle, die auf Subunternehmer oder Infrastrukturanbieter zurückzuführen sind, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von sFlows. 12.3 Datenschutzaspekte 12.3.1 Soweit nach anwendbarem Datenschutzrecht erforderlich, werden personenbezogene Daten verarbeitende Subunternehmer gemäss dem AVV eingesetzt. 12.3.2 Auf Anfrage wird sFlows Informationen zu wesentlichen Unterauftragsverarbeitern bereitstellen.
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Vertraulichkeit
13.1 Vertrauliche Informationen 13.1.1 "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle nicht-öffentlichen Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dem Service offenbart, einschliesslich geschäftlicher, technischer, finanzieller, sicherheitsbezogener, preisbezogener und produktbezogener Informationen. 13.1.2 Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die:
- öffentlich verfügbar werden, ohne dass eine Verletzung vorliegt;
- der empfangenden Partei vor der Offenbarung rechtmässig bekannt waren;
- unabhängig entwickelt wurden; oder
- rechtmässig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkung erhalten wurden.
13.2 Verpflichtungen 13.2.1 Die empfangende Partei:
- verwendet Vertrauliche Informationen ausschliesslich zur Erfüllung dieser Bedingungen;
- schützt Vertrauliche Informationen mit angemessener Sorgfalt; und
- gibt Vertrauliche Informationen nur an Personal oder Auftragnehmer mit einem Bedürfnis danach und unter Vertraulichkeitspflichten weiter.
13.3 Erzwungene Offenbarung 13.3.1 Ist eine Offenbarung gesetzlich, durch Vorschriften oder Behörden erforderlich, kann die empfangende Partei im gesetzlich erforderlichen Umfang offenbaren. 13.3.2 Soweit rechtlich zulässig, informiert die empfangende Partei die offenbarende Partei vor der Offenbarung. 13.4 Einstweiliger Rechtsschutz 13.4.1 Die Parteien erkennen an, dass eine unbefugte Offenbarung einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen kann. 13.4.2 Die offenbarende Partei ist berechtigt, zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. 13.5 Sicherheitsinformationen und Offenbarung von Schwachstellen 13.5.1 Sicherheitsinformationen als Vertrauliche Informationen. Informationen zur Sicherheit des Services (einschliesslich Schwachstellen, Ergebnisse von Penetrationstests, Vorfalldetails und nicht-öffentliche Sicherheitsmassnahmen) gelten als Vertrauliche Informationen von sFlows. 13.5.2 Verantwortungsvolle Offenbarung. Erlangt der Kunde Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten Schwachstelle, hat er sFlows unverzüglich zu informieren und darf diese Informationen nicht öffentlich bekanntgeben oder an Dritte weitergeben, bis sFlows eine angemessene Gelegenheit zur Untersuchung und ggf. Behebung hatte. 13.5.3 Kein Testen ohne Zustimmung. Sicherheitstests, Scans oder Versuche, Schwachstellen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von sFlows auszunutzen, stellen eine wesentliche Vertragsverletzung dar.
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Keine Gewährleistung; Haftungsausschluss
14.1 Allgemeiner Haftungsausschluss 14.1.1 Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen angegeben, wird der Service ohne jegliche Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschweigend, bereitgestellt. 14.1.2 Im grösstmöglichen nach Schweizer Recht zulässigen Umfang schliesst sFlows alle stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschliesslich:
- ununterbrochener Verfügbarkeit;
- fehlerfreiem Betrieb;
- Marktgängigkeit;
- Eignung für einen bestimmten Zweck; und
- Einhaltung kundenspezifischer regulatorischer oder beruflicher Anforderungen.
14.2 Keine regulatorische oder Beratungsverantwortung 14.2.1 sFlows erbringt keine finanz-, steuer-, versicherungs-, investitions-, rechts- oder regulatorischen Beratungsdienstleistungen. 14.2.2 sFlows überprüft, validiert, genehmigt oder unterstützt keine Vorschläge, Kommunikationen oder Beratungsergebnisse des Kunden. 14.2.3 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Sicherstellung, dass seine Nutzung des Services seinen beruflichen, vertraglichen und regulatorischen Pflichten entspricht (einschliesslich FINMA-Anforderungen, soweit anwendbar). 14.3 Kein Berufsgeheimnisübernahme 14.3.1 sFlows übernimmt keine Berufsgeheimnis- oder Treuhandverpflichtungen des Kunden gegenüber seinen Endnutzern. 14.3.2 Die Einhaltung solcher Verpflichtungen liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden. 14.4 Signatur-Haftungsausschluss 14.4.1 Jede im Service bereitgestellte Signaturfunktion stellt ausschliesslich einen technischen Erfassungsmechanismus dar. 14.4.2 sFlows verifiziert keine Identität, Befugnis, Absicht oder Geschäftsfähigkeit von Unterzeichnern und garantiert keine Durchsetzbarkeit oder Beweiskraft. 14.4.3 Der Kunde muss die Einhaltung anwendbarer elektronischer Signaturgesetze eigenständig sicherstellen.
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Haftungsbeschränkung
15.1 Haftungsmassstab 15.1.1 Im grösstmöglichen nach anwendbarem Schweizer Recht zulässigen Umfang haftet sFlows nur für Schäden, die durch Vorsatz (Vorsatz) oder grobe Fahrlässigkeit (grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurden. 15.1.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im nach zwingendem Schweizer Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen, ausser bei wesentlichen Vertragspflichten. 15.1.3 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schränkt die Haftung ein, wo ein Ausschluss nach zwingendem Schweizer Recht unzulässig ist. 15.2 Haftungsdeckel 15.2.1 Die gesamte kumulierte Haftung von sFlows für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Service während eines Vertragsjahres ist auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem ersten haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Gesamtgebühren begrenzt. 15.2.2 Der Haftungsdeckel gilt kumuliert für alle Ansprüche, unabhängig von der Rechtsgrundlage. 15.2.3 Bestätigung der Risikoverteilung durch den Kunden. Der Kunde bestätigt, dass er die Risikoverteilung und Haftungsbeschränkungen eigenständig beurteilt hat und diese im Kontext der erhobenen Gebühren und der standardisierten Natur des Services als angemessen erachtet. 15.3 Ausgeschlossene Schäden 15.3.1 Im grösstmöglichen nach Recht zulässigen Umfang haftet sFlows nicht für:
- mittelbare Schäden oder Folgeschäden;
- Gewinn- oder Umsatzverluste;
- Verlust von Geschäfts- oder Firmenwert;
- Betriebsunterbrechungen;
- Verlust, Beschädigung oder Nichtverfügbarkeit von Daten;
- regulatorische Bussen oder Sanktionen gegen den Kunden;
- Ansprüche von Endnutzern gegen den Kunden.
15.3.2 Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn sFlows auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. 15.4 Ausfälle von Drittanbietern und Infrastruktur 15.4.1 sFlows haftet nicht für Ausfälle oder Betriebsunterbrechungen, die durch Drittanbieter-Infrastruktur, Internetdienstanbieter oder höhere Gewalt verursacht werden, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 15.5 Bestätigung der Risikoverteilung 15.5.1 Die Parteien bestätigen, dass der Preis des Services die in diesen Bedingungen festgelegte Risikoverteilung widerspiegelt. 15.6 Keine Versicherungsdarstellung 15.6.1 sFlows kann nach eigenem Ermessen Versicherungsschutz aufrechterhalten. 15.6.2 Das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungsschutz ist nicht als Übernahme von Haftung über die in dieser Vereinbarung festgelegten Grenzen hinaus auszulegen. 15.6.3 Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet Drittbegünstigungsrechte aus einer von sFlows unterhaltenen Versicherungspolice. 15.6.4 Eine von sFlows unterhaltene Versicherung dient ausschliesslich dem eigenen Risikomanagement und begründet keine Pflicht zur Aufrechterhaltung bestimmter Deckungsniveaus zugunsten des Kunden. 15.6.5 Der Kunde bestätigt, dass Cyberrisiken — einschliesslich Phishing, Kompromittierung von Zugangsdaten, Social Engineering, Malware, Ransomware oder Account-Übernahme-Angriffe — inhärente Risiken von Online-Systemen sind. Ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet sFlows nicht für Schäden aus solchen externen Bedrohungen. 15.7 Indirekter regulatorischer Auswirkungshaftungsausschluss 15.7.1 sFlows haftet nicht für indirekte regulatorische Folgen aus der Nutzung des Services durch den Kunden. 15.8 Versicherungsverantwortung des Kunden 15.8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung eines angemessenen Versicherungsschutzes für seine Geschäftstätigkeiten.
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Anspruchsverfahren und Verjährungsfrist
16.1 Benachrichtigung und Schadensminderungspflicht 16.1.1 Der Kunde hat sFlows unverzüglich nach Kenntnis der massgeblichen Umstände schriftlich über Ansprüche, Mängel oder behauptete Vertragsverletzungen zu informieren. 16.1.2 Der Kunde hat alle zumutbaren Massnahmen zur Minderung potenzieller Schäden zu ergreifen. 16.1.3 Unterlassene Benachrichtigung oder Schadensminderung kann die Haftung im nach anwendbarem Schweizer Recht zulässigen Umfang verringern oder ausschliessen. 16.2 Vertragliche Verjährungsfrist 16.2.1 Ansprüche gegen sFlows aus oder im Zusammenhang mit dem Service müssen innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, zu dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. 16.2.2 Diese vertragliche Verjährungsfrist gilt nicht, wenn zwingendes Schweizer Recht eine längere gesetzliche Verjährungsfrist vorschreibt. 16.3 Ausschliessliche Rechtsbehelfe 16.3.1 Soweit gesetzlich zulässig, beschränken sich die Rechtsbehelfe des Kunden auf die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten. 16.3.2 Weitere oder stillschweigende Rechtsbehelfe sind im grösstmöglichen nach Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen. 16.4 Sprache 16.4.1 Diese Bedingungen sind in englischer Sprache abgefasst. 16.4.2 Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Falle von Abweichungen die englische Fassung massgebend.
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Freistellung durch den Kunden
17.1 Freistellungsverpflichtung 17.1.1 Der Kunde stellt sFlows, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Subunternehmer von allen Ansprüchen Dritter, Verfahren, regulatorischen Massnahmen, Schäden, Bussen, Strafen, Kosten und Auslagen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) frei, die entstehen aus oder im Zusammenhang stehen mit:
- den regulierten oder beruflichen Tätigkeiten des Kunden;
- Beratungsinhalten, Angeboten, Vorschlägen oder über den Service versandten Kommunikationen;
- rechtswidrigen, unrichtigen oder rechtsverletzenden Kundendaten;
- Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Endnutzern;
- regulatorischen Untersuchungen, Sanktionen oder Vollstreckungsmassnahmen gegen den Kunden, soweit sie aus der Nutzung des Services durch den Kunden oder der Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden entstehen;
- der Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden.
17.1.2 Die Freistellungsverpflichtung überlebt die Beendigung der Vereinbarung. 17.2 Freistellungsverfahren 17.2.1 sFlows wird, soweit praktisch möglich:
- den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch informieren;
- dem Kunden die Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich überlassen;
- auf Kosten des Kunden angemessen kooperieren.
17.2.2 sFlows kann auf eigene Kosten mit eigenen Anwälten an der Verteidigung teilnehmen. 17.2.3 Der Kunde darf keinen Anspruch in einer Weise vergleichen, die sFlows ohne vorherige schriftliche Zustimmung Verpflichtungen oder Eingeständnisse auferlegt.
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Laufzeit und Kündigung
18.1 Laufzeit 18.1.1 Die Vereinbarung wird für die im Bestellformular angegebene vereinbarte Abonnementlaufzeit geschlossen. 18.1.2 Abonnements verlängern sich automatisch für aufeinanderfolgende Zeiträume, sofern sie nicht gemäss diesem Abschnitt gekündigt werden. 18.2 Kündigung ohne wichtigen Grund (Nichtverlängerung) 18.2.1 Jede Partei kann das Abonnement zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums mit mindestens dreissig (30) Tagen vorheriger schriftlicher Ankündigung kündigen, sofern nicht anders vereinbart. 18.2.2 Eine Kündigung unter diesem Abschnitt stellt eine Nichtverlängerung dar und wird zum Ende der laufenden Abonnementlaufzeit wirksam. 18.3 Ausserordentliche Kündigung 18.3.1 Jede Partei kann bei wesentlicher Vertragsverletzung fristlos kündigen. 18.3.2 Wesentliche Vertragsverletzungen umfassen insbesondere:
- schwerwiegende Verletzung von Zahlungspflichten;
- rechtswidrige Nutzung des Services;
- wiederholte Verletzung dieser Bedingungen nach schriftlicher Abmahnung;
- Verhalten, das die andere Partei einem wesentlichen rechtlichen oder regulatorischen Risiko aussetzt.
18.4 Sperrung 18.4.1 sFlows kann den Zugang zum Service sperren:
- bei Nichtzahlung;
- zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken;
- zur Vermeidung rechtswidriger Tätigkeiten;
- zur Minderung regulatorischer oder Reputationsrisiken.
18.4.2 Eine Sperrung ist eine vorübergehende Massnahme und stellt keine Kündigung dar. 18.4.3 sFlows kann den Zugang wiederherstellen, sobald das zugrundeliegende Problem behoben ist. 18.5 Folgen der Kündigung 18.5.1 Bei Kündigung wird der Zugang zum Service deaktiviert. 18.5.2 Die Kündigung berechtigt den Kunden nicht zur Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren, sofern nicht durch zwingendes Recht vorgeschrieben. 18.5.3 Aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen bleiben fällig. 18.6 Kontrollwechsel 18.6.1 sFlows kann diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder einem Verkauf von Vermögenswerten übertragen. 18.6.2 Ein Kontrollwechsel bei sFlows stellt keinen Grund zur Kündigung durch den Kunden dar. 18.7 Mitteilungen 18.7.1 Rechtliche Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und können per E-Mail versandt werden. 18.7.2 Mitteilungen gelten am nächsten Geschäftstag nach dem Versand als zugegangen, sofern keine automatische Fehlermeldung eingegangen ist. 18.7.3 Mitteilungen an sFlows. Mitteilungen an sFlows sind an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse zu richten oder, falls keine angegeben ist, an den offiziellen Rechts-/Support-Kontakt, der von sFlows im Service oder auf der Website veröffentlicht wird. 18.7.4 Mitteilungen an den Kunden. Mitteilungen an den Kunden sind an die mit dem Kundenkonto verknüpfte oder im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse zu richten. 18.7.5 Änderung der Mitteilungsdetails. Jede Partei kann ihre Mitteilungsdetails durch schriftliche Benachrichtigung aktualisieren. Aktualisierte Mitteilungsdetails gelten ab dem nächsten Geschäftstag nach der Benachrichtigung. 18.8 Gebühren während der Sperrung 18.8.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bleiben Gebühren während der Sperrzeit fällig und zahlbar. Eine Sperrung verlängert die Abonnementlaufzeit nicht.
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Daten nach Vertragsende
19.1 Exportanforderung 19.1.1 Der Kunde kann innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Vertragsende einen Datenexport anfordern. 19.1.2 Das Versäumnis, einen Export innerhalb dieser Frist anzufordern, gilt als Verzicht auf das Recht auf Datenabruf. 19.2 Exportformat 19.2.1 Daten können in einem von sFlows bestimmten Standard-Maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden. 19.2.2 sFlows ist nicht verpflichtet, Daten in proprietäre oder angepasste Formate zu konvertieren, sofern nicht gesondert vereinbart. 19.3 Löschung 19.3.1 Sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, werden Kundendaten innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Vertragsende gelöscht, vorbehaltlich Backup-Zyklen und technischer Einschränkungen. 19.3.2 sFlows haftet nicht für Datenverluste, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde keinen Export innerhalb des definierten Zeitraums angefordert hat. 19.4 Zusätzliche Unterstützung 19.4.1 Über die Standardfunktionalität hinausgehende Exportunterstützung kann zu den jeweils gültigen Preisen von sFlows berechnet werden. 19.5 Legal Hold; Aufbewahrung für Rechtsansprüche 19.5.1 Legal Hold. Ungeachtet etwaiger Löschfristen kann sFlows Kundendaten in dem Umfang und für den Zeitraum aufbewahren, der zur Einhaltung von zwingendem Schweizer Recht, verbindlichen Anordnungen zuständiger Behörden oder zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (einschliesslich Zahlungs- und Vollstreckungsangelegenheiten) erforderlich ist. Solche aufbewahrten Daten unterliegen weiterhin den Vertraulichkeits- und anwendbaren Datenschutzpflichten.
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Höhere Gewalt
20.1 Keine Partei haftet für Verzug oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, einschliesslich:
- Naturkatastrophen;
- staatliche Massnahmen;
- Krieg oder Terrorismus;
- Arbeitskonflikte;
- Internetausfälle;
- grossflächige Cyberangriffe;
- Infrastrukturausfälle;
- Pandemien oder Epidemien.
20.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen und zumutbare Massnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
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Änderungen der Bedingungen
21.1 sFlows kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Solche Aktualisierungen wirken nicht rückwirkend auf vor dem Inkrafttreten der Aktualisierung entstandene Rechte und Pflichten. 21.2 Die aktualisierte Fassung wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. 21.3 Die weitere Nutzung des Services nach Inkrafttreten gilt als Annahme. 21.4 Wenn Änderungen den Kunden wesentlich und nachteilig beeinflussen, kann der Kunde das Abonnement zum Ende der laufenden Abonnementlaufzeit durch Benachrichtigung vor dem Inkrafttreten kündigen. 21.5 Ankündigungsfrist für wesentliche Änderungen. Für wesentliche Änderungen dieser Bedingungen (ausser Preisanpassungen, die in Ziffer 6.5.2 geregelt sind) hat sFlows dem Kunden mindestens dreissig (30) Tage vor Inkrafttreten schriftlich Vorankündigung zu leisten. Bei durch zwingendes Recht oder Regulierungsbehörden erforderlichen Änderungen kann eine kürzere Frist gelten.
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Unabhängiger Auftragnehmer
22.1 Keine Bestimmung dieser Bedingungen begründet eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, ein Mandat, ein Treuhandverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
23.1 Diese Bedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. 23.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. 23.3 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
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Salvatorische Klausel
24.1 Wird eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig. 24.2 Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die den ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck so genau wie möglich widerspiegelt.
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Abtretung
25.1 Der Kunde darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von sFlows abtreten oder übertragen. 25.2 sFlows kann die Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Unternehmensrestrukturierung oder Transaktion abtreten.
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Öffentlichkeitsarbeit
26.1 sFlows darf den Namen und das Logo des Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung als Kunden referenzieren. 26.2 Die Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
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Fortgeltung
27.1 Bestimmungen bezüglich geistigen Eigentums, Vertraulichkeit, Haftungsbeschränkung, Freistellung, anwendbarem Recht und alle Bestimmungen, die nach Beendigung fortgelten sollen, überleben die Beendigung.
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Datenschutz
28.1 Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter. Der Kunde handelt als Verantwortlicher (oder, soweit anwendbar, als Auftragsverarbeiter im Namen seiner eigenen Kunden) in Bezug auf Kundendaten. sFlows handelt ausschliesslich als Auftragsverarbeiter für die technische Erbringung des Services. 28.2 AVV als Voraussetzung. Soweit nach anwendbarem Datenschutzrecht oder den beruflichen/regulatorischen Pflichten des Kunden erforderlich, hat der Kunde vor der Verarbeitung personenbezogener Daten über den Service den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von sFlows abzuschliessen. Schliesst der Kunde den AVV nicht ab, kann sFlows den Service bis zum Abschluss des AVV sperren oder einschränken. 28.3 Dokumentierte Weisungen. sFlows verarbeitet Kundendaten nur auf dokumentierte Weisungen des Kunden und ausschliesslich zur Erbringung, Sicherung, Wartung und Unterstützung des Services. 28.4 Betroffenenanfragen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen und sonstigen Pflichten aus dem anwendbaren Datenschutzrecht in Bezug auf Kundendaten. 28.5 Grenzüberschreitende Übermittlungen und Unterauftragsverarbeiter. Grenzüberschreitende Übermittlungen personenbezogener Daten und der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern werden durch den AVV geregelt. 28.6 Keine Compliance-Darstellung. Der Kunde bestätigt, dass sFlows nicht gewährleistet oder zusichert, dass der Service die spezifischen regulatorischen, berufsgeheimnis- oder branchenspezifischen Anforderungen des Kunden erfüllt. 28.7 Aufsichtsbehörde. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), erreichbar unter www.edoeb.admin.ch. Soweit EU-Datenschutzrecht anwendbar ist, kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde im jeweiligen Mitgliedstaat zuständig sein.
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Gesamte Vereinbarung; Rangfolge
29.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen zusammen mit etwaigen unterzeichneten Bestellformularen sowie anwendbaren SLA, AVV und/oder schriftlichen Nachträgen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Services dar. 29.2 Rangfolge. Im Falle von Konflikten, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den die Vereinbarung bildenden Dokumenten gilt folgende Rangfolge (höchste zuerst):
- das unterzeichnete Bestellformular / Abonnementangebot;
- etwaige unterzeichnete SLA oder kommerzielle Nachträge;
- der unterzeichnete AVV (sofern anwendbar);
- diese Bedingungen.
29.3 Kein Vertrauen auf externe Aussagen. Der Kunde bestätigt, dass er sich nicht auf Aussagen, Darstellungen oder Zusicherungen verlassen hat, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung enthalten sind.
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Kein Verzicht
30.1 Kein Verzicht. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäss der Vereinbarung auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf dar und hindert nicht an der weiteren Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet ist.